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Finanzordnung der DLRG Ortsgruppe Weinheim e.V.

§ 1  Erhebung des Beitrages

Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der immer für das gesamte Jahr geleistet wird. Eine Aufteilung ist nicht zulässig.

§ 2  Höhe des Beitrages

a)    Der Beitrag für einen Erwachsenen beträgt  50,00 Euro.

b)   Der Beitrag für einen Jugendlichen beträgt  45,00 Euro.

c)    Der Familienbeitrag beträgt  100,00 Euro.

d)   Der Beitrag einer juristischen Person/Körperschaft beträgt  100,00 Euro.

§ 3  Bearbeitungsgebüren

Liegt von einem Mitglied keine Abbuchungsgenehmigung der Kasse vor, so wird ab dem Geschäftsjahr 2014 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro fällig (lt. Beschluss JHV 26.11.2013). Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages.

§4   Sonstige Gebühren

Die Höhe von Gebühren für Abzeichen und sonstigen Leistungen des Vereins werden vom Vorstand in Zusammenarbeit mit der technischen Leitung festgelegt.

Änderungen

Änderungen der Finanzordnung können von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Ihrer bedarf es der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.

Stand : 26.11.2013

 

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