Finanzordnung der DLRG Ortsgruppe Weinheim e.V.
§ 1 Erhebung des Beitrages
Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der immer für das gesamte Jahr geleistet wird. Eine Aufteilung ist nicht zulässig.
§ 2 Höhe des Beitrages
a) Der Beitrag für einen Erwachsenen beträgt 50,00 Euro.
b) Der Beitrag für einen Jugendlichen beträgt 45,00 Euro.
c) Der Familienbeitrag beträgt 100,00 Euro.
d) Der Beitrag einer juristischen Person/Körperschaft beträgt 100,00 Euro.
§ 3 Bearbeitungsgebüren
Liegt von einem Mitglied keine Abbuchungsgenehmigung der Kasse vor, so wird ab dem Geschäftsjahr 2014 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro fällig (lt. Beschluss JHV 26.11.2013). Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages.
§4 Sonstige Gebühren
Die Höhe von Gebühren für Abzeichen und sonstigen Leistungen des Vereins werden vom Vorstand in Zusammenarbeit mit der technischen Leitung festgelegt.
Änderungen
Änderungen der Finanzordnung können von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Ihrer bedarf es der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Stand : 26.11.2013